Sicherheitskonzept für die Welcome Werkstatt

  1. Sicherheit in der Werkstatt

    1. Der Haftungsausschluss auf der Mitglieds-Karteikarte muss von jedem Mitglied unterschrieben werden. Ohne unterzeichneten Haftungsausschluss darf kein Mitglied in der Werkstatt arbeiten.
    2. Jedes Mitglied muss darauf hingewiesen werden, dass für bestimmte Geräte Einweisungen zwingend notwendig oder empfohlen sind. Die Einweisungen können, je nach Maschine, nur von bestimmten Personen gegeben werden. Es muss darauf hingewiesen werden, wo sich diese Informationen (Welche Maschinen brauchen eine Eiweisung? Wer kann einweisen?) befinden.
    3. Erste Hilfe: Regal mit Erste-Hilfe-Materialien und Arbeitsschutz im Büro muss jedem neuen Mitglied gezeigt werden. Verletzungen müssen in den Erste-Hilfe-Block eingetragen werden. Jedes Mitglied muss (ab Januar 2025) einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein vorweisen, der nicht älter ist als drei Jahre.
    4. Jedes Mitglied muss darauf hingewiesen werden, dass Gefahrstoffe wie z. B. Pinselreiniger, Verdünner, Spiritus oder Benzin in dem dafür vorgesehenen Gefahrstoffschrank aufzubewahren sind.
    5. Defekte Geräte, Einbauten oder Anschlüsse müssen unverzüglich in unsere Messenger-Gruppe gemeldet und vor Ort gekennzeichnet werden (formloser Zettel genügt).
    6. Jedes Mitglied muss auf die Fluchtwege hingewiesen werden. Diese müssen unbedingt freigehalten werden.
    7. Jedes Mitglied muss auf die Position der Feuerlöscher und Löschdecken hingewiesen werden.
  2. Gefährdungsbeurteilung / Sicherheitsgespräche

    1. Die Einschätzung, für welche Geräte zwingend eine Einweisung notwendig ist, liegt in der Verantwortung des Werkzeugwartes und der/des Sicherheitsbeauftragten. Die Einweisungsliste muss in Zusammenarbeit mit den Einweisern und erfahrenen Nutzern aktuell gehalten werden.
    2. Der Vorstand lädt bei Bedarf, aber mindestens einmal jährlich zu einem allgemeinen Sicherheitsgespräch ein. Dabei wird u. a. die Liste der Maschinen und Geräte durchgegangen und über Aktuelles in Bezug auf Sicherheit und Einweisungen gesprochen.
    3. Pro Maschine, für die eine Einweisung vorgeschrieben ist, gibt es eine Messenger-Gruppe für alle Nutzer*innen, in die Eingewiesene aufgenommen werden. Darin werden auch sicherheitsrelevante Fragen besprochen.
  3. Einweisungen

    • Einweisungen dienen vornehmlich dem Zweck, Verletzungen von Personen und Beschädigungen der Maschinen durch unsachgemäßen Gebrauch zu verhindern.
    1. Wer darf einweisen?

      1. Eine Liste, in der die Einweiser für jedes Gerät aufgeführt sind, befindet sich im internen Bereich der Cloud.
      2. Voraussetzung für Einweiser ist nennenswerte Erfahrung sowie ein sicherer Umgang mit der Maschine (> 10-15 Maschinenstunden).
      3. Einweiser müssen an dem Gerät selbst eingewiesen sein.
      4. Neue Einweiser werden vom Werkzeugwart oder einer von diesem beauftragten und mit dem Gerät vertrauten Person für geeignet erklärt und dazu berufen. Neue Einweiser werden in der o.g. Liste ergänzt.
    2. Für welche Geräte braucht man eine Einweisung?

      1. Alle Geräte, für die zwingend eine Einweisung notwendig ist, sind in der Einweisungsliste aufgeführt, daneben jeweils die Personen, die Einweiser dafür sind. Die einweisungspflichtigen Geräte sind zusätzlich mit einem roten Punkt-Aufkleber gekennzeichnet
      2. In alle weiteren Geräte, an denen man sich nicht sicher fühlt oder die einem nicht ausreichend vertraut sind, sollte man sich einweisen lassen. Im Zweifel sollte man sich lieber einweisen lassen.
    3. Allgemeine Regelungen zu Einweisungen

      1. Es dürfen nicht mehr als drei Personen gleichzeitig eingewiesen werden, damit genug Zeit und Raum für die Beantwortung aller Fragen und zum "Ausprobieren" bleibt. Die Einweisenden können stets auch entscheiden, weniger als drei Personen gemeinsam einzuweisen.
      2. Um das Gelernte zu verinnerlichen, sollten Mitglieder pro Termin nur in eine einzelne Maschine eingewiesen werden.
      3. Bei den meisten Geräten ist am Ende der Einweisung eine kleine Übung unter Aufsicht zwingend erforderlich (siehe Liste).
      4. Die Einweisung wird nach einer Checkliste ausgeführt. Für die vorgeschriebenen Einweisungen gibt es je eine laminierte Checkliste pro Gerät im Büro, auf der abgehakt werden kann. Die Checklisten hängen möglichst neben dem Gerät und liegen in der Cloud unter \Mitglieder\Werkstattbetrieb\Aufsichtsaufgaben\Werkzeugeinweisungen.
      5. Einweisungen werden in der Karteikarte des Mitglieds vermerkt und von Einweiser und eingewiesener Person unterschrieben.